Rechtsprechung
BVerwG, 18.09.1989 - 9 B 129.89 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,14458) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Ablehnung eines Prozesskostenhilfeersuchens
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 28.09.1988 - 11 BZ 88.31352
- VGH Bayern, 25.01.1989 - 11 BZ 88.31352
- BVerwG, 18.09.1989 - 9 B 129.89
- BVerfG, 09.01.1990 - 2 BvR 1631/88
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BVerwG, 18.09.1989 - 9 B 129.89
Zwar bedarf es grundsätzlich keiner Darlegung der Notwendigkeit der Anwesenheit des Prozeßbevollmächtigten eines Beteiligten im Verhandlungstermin oder dessen, was er im einzelnen noch vorzutragen gehabt hätte (Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 55.88 - Dok.Ber. A 1989, 208). - BVerwG, 03.11.1971 - I B 68.71
Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 18.09.1989 - 9 B 129.89
Es fehlen die bei der Gehörsrüge nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erforderlichen Ausführungen, was ohne die vermeintliche Verletzung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre und inwiefern das unterbliebene Vorbringen zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs hätte beitragen können (vgl. u.a. BVerwG, Beschluß vom 3. November 1971 - BVerwG 1 B 68.71 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 84).
- BVerwG, 17.01.1997 - 9 B 615.96
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegeung …
Die Erhebung der Rüge, das rechtliche Gehör sei verletzt, erfordert die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozeßpartei bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte, sowie Ausführungen dazu, inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr, vgl. Beschluß vom 31. Juli 1985 - BVerwG 9 B 71.85 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 28; Beschluß vom 18. September 1989 - BVerwG 9 B 129.89 - Beschluß vom 18. September 1989 - BVerwG 9 B 309.89 -).